Unterauftragsverarbeiter
Diese Seite listet die Dienstleister auf, die Clubify für den Betrieb ihrer Dienste einsetzt. Sie ist die Anlage zu den [Bedingungen der Auftragsverarbeitung](dpa) und die einzige Referenz, auf die die [Datenschutzerklärung](privacy) und die [Allgemeinen Geschäftsbedingungen](sales) verweisen.
1. Zweck dieser Seite
Clubify betreibt ihre Infrastruktur nicht vollständig allein. Einige Dienstleister hosten die Server, stellen E-Mails zu, schützen das Netzwerk oder wickeln Zahlungen ab. Je nach Aufgabe greifen sie auf alle oder einen Teil der Daten zu, die über die Plattform laufen.
Diese Seite benennt sie alle an einer einzigen Stelle, damit die Liste nicht von Dokument zu Dokument auseinanderläuft. Sie unterscheidet zwischen Dienstleistern, die Vereinsdaten verarbeiten und bei denen Clubify als Auftragsverarbeiter handelt, und solchen, die an eigenen Verarbeitungen von Clubify beteiligt sind und bei denen Clubify Verantwortlicher ist.
2. Unterauftragsverarbeiter für Vereinsdaten
Diese Dienstleister verarbeiten die Daten, die Vereine in die Plattform einstellen. Jeder von ihnen ist vertraglich zu Schutzpflichten verpflichtet, die denen der Bedingungen der Auftragsverarbeitung gleichwertig sind.
Für den Betrieb des Dienstes erforderlich:
- IONOS SARL und IONOS SE : Hosting der Server und Speicherung der Dateien. Frankreich und Deutschland, Europäische Union.
- Scaleway SAS : Zustellung der Transaktions-E-Mails des Dienstes. Frankreich, Europäische Union.
- Cloudflare, Inc. : Netzwerkschutz, Angriffsfilterung und Verkehrsverteilung. Verarbeitung am Netzrand innerhalb der Europäischen Union, Gesellschaft mit Sitz in den Vereinigten Staaten.
- Stripe Payments Europe, Ltd. : Abwicklung der Abonnementzahlungen. Irland, Europäische Union.
Je nach genutzten Funktionen eingesetzt:
- IONOS SE : Inferenz der Funktionen künstlicher Intelligenz. Deutschland, Europäische Union. Übermittelte Inhalte werden nicht zum Training von Modellen verwendet.
- Expo : Zustellung der Benachrichtigungen an die mobilen Anwendungen, mit Weiterleitung an die Benachrichtigungsdienste von Apple und Google, sofern das Mitglied sie aktiviert hat. Vereinigte Staaten.
- Apple Inc. : Aktualisierung der Mitgliedskarten in Apple Wallet, sofern ein Mitglied eine hinzufügt. Vereinigte Staaten.
- Microsoft Ireland Operations Ltd. : nur wenn ein Verein ein Microsoft-Postfach mit dem Modul Mail verbindet. Irland, Europäische Union.
- Google Ireland Ltd. : Kartendienste, nur wenn ein Mitglied seinen Standort teilt oder eine Karte aufruft. Irland, Europäische Union.
3. Dienstleister für eigene Verarbeitungen von Clubify
Für ihre eigenen, in der Datenschutzerklärung beschriebenen Verarbeitungen handelt Clubify als Verantwortliche und setzt die folgenden Dienstleister ein.
- Google Ireland Ltd. : Reichweitenmessung der öffentlichen Website, nur nach Einwilligung gesetzt und auf der Seite Cookies im Einzelnen beschrieben. Irland, Europäische Union.
- IONOS SARL und Cloudflare, Inc. : Hosting und Schutz der öffentlichen Website. Frankreich, Deutschland und Europäische Union.
- Scaleway SAS : Zustellung der E-Mails aus Kundenbeziehung und Support. Frankreich, Europäische Union.
4. Datenstandort und Übermittlungen
Vereinsdaten werden innerhalb der Europäischen Union gehostet.
Einige der oben aufgeführten Dienstleister gehören zu Gesellschaften mit Sitz außerhalb der Europäischen Union. Soweit sich daraus eine Übermittlung ergeben kann, erfolgt sie auf der Grundlage der von der Europäischen Kommission erlassenen Standardvertragsklauseln oder eines anderen als geeignete Garantie anerkannten Mechanismus. Die für eine bestimmte Übermittlung geltenden Garantien werden auf Anfrage mitgeteilt.
5. Änderungen und Widerspruch
Clubify unterrichtet ihre Kunden über jede Hinzufügung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters mindestens dreißig Tage vor deren Wirksamwerden.
Ein Verein kann einer Änderung aus einem berechtigten, den Datenschutz betreffenden Grund widersprechen. Kommt keine Einigung zustande, kann er den betroffenen Teil des Dienstes ohne Vertragsstrafe kündigen, nach Maßgabe der Bedingungen der Auftragsverarbeitung.
Letzte Aktualisierung
8. September 2026.